الحمد لله, و الصّلاة و السّلام على رسول الله
Im Namen Allahs, des Barmherzigen, des Erbarmers
Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Heil auf dem Gesandten Allahs
Diese kurze Zusammenfassung betreffend die Pilgerfahrt im Islam (Hajj) sowie die kleine Pilgerfahrt ('Umrah) soll eine praktische Hilfe für meine muslimischen Brüder und Schwestern darstellen. Alle hier aufgeführten Punkte entsprechen dem Qur'an und der Sunnah unseres Propheten Muhammad (Segen und Heil auf ihm) und stimmen mit den Taten des Gesandten Allahs (Segen und Heil auf ihm) während seiner Pilgerfahrt (Hajj al Wadaa'a) sowie mit seinen Aussagen überein. Es wurde in dieser Zusammenfassung auf die Angabe der einzelnen Beweise verzichtet, um sie möglichst kurz zu halten. Die Beweise für die aufgeführten Punkte sind im Qur'an sowie in den bekannten Büchern der Überlieferungen des Propheten (Segen und Heil auf ihm) zu finden und können jederzeit nachgeprüft werden. Es wurden für diese Zusammenfassung auch folgende Bücher genutzt: - Minhaaj al Muslim (Abu Bakr al Jasaairii) – Daliil al Haaj wa-l Mu'tamir (Talaal Ibn Ahmad Al-'Aqiil) – Fataawaa al Lajna al Daaima li-l Buhuuth wa-l Iftaa (Zusammenstellung von: Ahmad bin 'Abdur-Rasaaq Ad-Dwaisch).
In dieser Zusammenfassung sind die Handlungen, welche Pflichten darstellen, die für einen gültigen Hajj oder eine gültige 'Umrah erfüllt werden müssen, sowie die Handlungen entsprechend dem Vorbild des Propheten Muhammad (Segen und Heil auf ihm), die keine unabdingbare Pflicht und deren Erfüllung somit keine Voraussetzung für die Gültigkeit des Hajj oder der 'Umrah sind, aufgeführt. Es soll aber daran erinnert werden, daß uns das Ausführen auch der Sunnah-Handlungen, die keine Pflicht darstellen, mit entsprechender Absicht (Niyah) das Wohlgefallen Allahs einbringt und es somit die Belohnung bei Allah vervielfachen kann.
Wie für alle Taten, von denen wir hoffen, daß sie bei Allah angenommen sein mögen, um uns im Jenseits zu nutzen, so gilt es auch für den Hajj und die 'Umrah die zwei Voraussetzungen für die Annahme Allahs der guten Taten des Muslim zu erfüllen. Diese sind:
1. Al Ikhlaas (Die Reinheit der Absicht): Dies bedeutet, die jeweilige Tat aufrichtig und einzig und allein für die Zufriedenheit und das Wohlgefallen Allahs und in Hoffnung auf Seine Belohnung auszuführen.
Es ist somit erforderlich, seine Absicht (Niyah) von jedem anderen Grund für die Ausführung dieser Tat zu reinigen und zu befreien, so daß die Absicht für die jeweilige Handlung nicht vom Streben nach irgendetwas außer dem Wohlgefallen Allahs, wie beispielsweise persönlichem Gewinn an Reichtum oder Ansehen im Diesseits, verunreinigt wird. Allah der Erhabene sagt:
{وَمَا أُمِرُوا إِلا لِيَعْبُدُوا اللَّهَ مُخْلِصِينَ لَهُ الدِّينَ} (البينة: 5)"Und nichts anderes wurde ihnen befohlen, als Allah zu dienen, Ihm allein und aufricht die Religion widmend."(Qur'an 98: 5)
2. Al Mutaaba'ah (Die Befolgung): Dies bedeutet, die jeweilige Tat in vollständiger Übereinstimmung mit dem Qur'an und den Aussagen und dem Beispiel des Propheten Muhammad (Segen und Heil auf ihm) auszuführen, ohne Weglassung und ohne Ergänzung. Allah der Erhabene sagt:
{وَمَا آتَاكُمُ الرَّسُولُ فَخُذُوهُ وَمَا نَهَاكُمْ عَنْهُ فَانْتَهُوا وَاتَّقُوا اللهَ إِنَّ اللهَ شَدِيدُ الْعِقَابِ} (الحشر: 7)"Und was immer der Gesandte euch gibt, so nehmt es, und was immer er euch untersagt, dessen enthaltet euch. Und fürchtet Allah. Gewiß, Allah ist streng im Strafen." (Qur'an 59: 7)
Und der Prophet (Segen und Heil auf ihm) sagte:
مَنْ عَمِلَ عَمَلا لَيْسَ عَلَيْهِ أَمْرُنَا فَهُوَ رَدٌّ." (البخاري، مسلم)"Wer eine Tat ausführt, die nicht von dieser, unserer Angelegenheit (der Religion) ist, so ist sie (die Tat) zurückgewiesen (also von Allah nicht angenommen)." (Überliefert bei Al-Bukhaarii und Muslim)
Für das Erfüllen dieser Voraussetzung (al Mutaaba'ah) ist es erforderlich, daß die jeweilige Handlung sich in folgenden sechs Punkten mit dem Qur'an und den Aussagen und dem Beispiel des Propheten Muhammad (Segen und Heil auf ihm) im Einklang befindet:
1- Grund für die Handlung)
2- Art (indem man beispielsweise kein Pferd als Schlachtopfer erbringt, wenn ein Schaf verlangt ist)
3- Anzahl
4- Art und Weise der Ausführung der jeweiligen Handlung
5- Zeit für die Handlung
6- Ort für die Handlung
Diese beiden Vorraussetzungen (al Ikhlaas und al Mutaaba'a) müssen erfüllt sein, damit Allah eine gute Tat des Muslim akzeptiert und annimmt und damit ihn diese im Jenseits vor dem Feuer schützt und ihn der Ewigkeit im Paradies näher bringt.
Bemühen wir uns also um die Erfüllung dieser zwei Pflichten in all unseren Taten, seien sie nun Taten des Herzens, der Zunge oder des Körpers.
Bemühen wir uns also um die Erfüllung dieser zwei Pflichten während unserer Pilgerfahrt (Hajj), damit diese bei Allah von uns angenommen sein möge, denn der Gesandte Allahs (Segen und Heil auf ihm) sagte:
"Es gibt keine (geringere) Belohnung für den frommen (bei Allah angenommenen) Hajj, als das Paradies." (Überliefert von Al Bukhaarii)
Lesen das Buch Hajj und 'Umrah
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